Nutzungsbedingungen für die Software-as-a-Service-Lösungen der mobileX GmbH Übersicht Präambel 1. Anwendungsbereich 2. Definitionen 3. Vertragsschluss 4. Leistungen und Vertragsgegenstand 5. Verfügbarkeit und Softwarepflege/Service 6. Support 7. Mitwirkungsleistungen des Kunden 8. Rechteeinräumung 9. Konditionen 10. Mindestlaufzeit und Kündigung 11. Pflichten bei Vertragsbeendigung 12. Haftungsbeschränkung 13. Datenschutz und Vertraulichkeit 14. Kundendaten/Ansprüche Dritter 15. Änderungsvorbehalt 16. Schlussbestimmungen Version 2.0 (gültig ab 01.07.2023) Präambel Die mobileX GmbH (im Weiteren: mobileX) bietet eine Software-as-a-Service-Lösung (im Weiteren: SaaS) für das Field Service Management an, mit der eine Digitalisierung verschiedener Abläufe (z.B. mobiler Einsatz, Einsatzplanung) in Service und Instandhaltung ermöglicht wird. Die Bereitstellung erfolgt über eine kundenindividuelle URL (https://company.serviceplatform.eu) im Weiteren ServicePlatform). 1. Anwendungsbereich 1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung einer oder mehrere Komponenten der ServicePlatform von mobileX als SaaS-Lösung (im Weiteren: Verträge), die zwischen Kunden und mobileX geschlossen werden, sofern es sich bei den Kunden nicht um Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt. Dies gilt insbesondere auch für die Nutzung im Rahmen eines etwaigen Testzeitraums. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung auf Verträge, es sei denn mobileX hat der Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 2. Definitionen 2.1 Ressourcen: Ressourcen bezeichnet die Gesamtheit der dem Kunden zur Verfügung stehenden User und Assets. 2.2 User: Unter einem User wird ein Anwender verstanden, der mindestens eine Komponente der ServicePlatform nutzt. Dies können z.B. der mobileX-CrossMIP Client oder die Weboberfläche der ServicePlatform oder weitere Komponenten sein. 2.3 Asset/ zusätzliche Assets: Ein Asset ist eine in der ServicePlatform angelegte, planbare Ressource. Diese kann eine planbare Person, ein Fahrzeug, ein Werkzeug etc. sein. Zusätzliche Assets können bspw. Techniker sein, die selbst nicht planbar, jedoch ergänzend angelegt werden können. Zusätzliche Assets sind grundsätzlich vergütungspflichtig. 3. Vertragsschluss Der Vertrag kommt durch die vollständige Unterzeichnung des entsprechenden Angebots der mobileX zustande 4. Leistungen und Vertragsgegenstand 4.1 Die angebotenen Services werden dem Kunden von der mobileX für die Vertragslaufzeit als SaaS bereitgestellt. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist ausgeschlossen. 4.2 Der Funktionsumfang der ServicePlatform ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, welche unter https://www.serviceplatform.eu/servicespec abrufbar ist. Ergänzende Beschreibungen sind auf den Hilfeseiten der ServicePlatform unter https://documentation.serviceplatform.eu/ beschrieben. Der dem Kunden im Rahmen der kostenpflichtigen Nutzung konkret zur Verfügung stehende Funktionsumfang ergibt sich aus dem Angebot. 4.3 Weitere Leistungen (z.B. die Einrichtung / Implementierung von Schnittstellen, die Erzeugung von Plugins oder CrossForms, das Design des Serviceberichts, die Kundenkonfiguration der Software, das Anlegen von Daten in der ServicePlatform, die Unterstützung hinsichtlich der Systeminfrastruktur des Kunden (Browserversionen, Firewall, mobile Betriebssysteme, Unterstützung bei der Erstellung des initialen Accounts etc.)) sind nicht Gegenstand dieses Vertrags über die Nutzung der ServicePlatform. Diese und weitere Leistungen können im Rahmen gesonderter entgeltlicher (Dienstleistungs-) Verträge erbracht werden. 4.4 Der Kunde verpflichtet sich mit diesem Vertrag, Funktionen mit unbeschränktem Nutzungsumfang nur in angemessenem Umfang zu nutzen. Als unangemessen gilt eine um das dreifache erhöhte Nutzung bezogen auf die durchschnittliche Nutzung ebenso wie eine wesensfremde Nutzung der ServicePlatform. Im Falle des Verstoßes wird mobileX den Kunden auf den Verstoß hinweisen und bei anhaltendem Verstoß die Einschränkung der Nutzung vorbehalten. 4.5 Für kontingentierte Funktionen gilt, dass diese bei einem Wechsel des Softwarepakets z.B. durch Zubuchung von Modulen bestehen bleiben, sie jedoch bei zeitlich beschränkter Gültigkeit am Ende der Frist verfallen. 4.6 Die mobileX-ServicePlatform integriert innerhalb von Modulen Software und Dienste Dritter (z.B: Kartendienst). Mit Buchung des entsprechenden Moduls akzeptiert der Kunde die Nutzungsbedingungen des Drittanbieters. mobileX behält sich vor, das Angebot an Modulen, AddOns oder Integrationen von Drittanbietern zu ändern, insbesondere wenn der Drittanbieter seine bereitgestellten Dienste anpasst, einstellt oder Preisänderungen gegenüber mobileX vornimmt. 4.7 Für den Fall, dass die mobileX-ServicePlatform mit Drittsystemen des Kunden integriert werden, ist der Kunde für den Betrieb derer verantwortlich. 4.8 Bzgl. der Wahl der Module und Anzahl der Ressourcen, kann der Kunde jederzeit kostenpflichtig ein Upgrade oder eine Erhöhung der Ressourcenanzahl vornehmen. Sofern hierfür eine Mitwirkung von mobileX nicht erforderlich ist, verpflichtet sich der Kunde, die Erhöhung/ das Upgrade mobileX gegenüber anzuzeigen. 4.9 Die Clientapplikationen dürfen nur in Ländern genutzt werden, die nicht unter die Exportkontrollvorschriften der USA und/oder der EU stehen. 4.10 Sollte sich ein Anwender mit mehr als drei Endgeräten gleichzeitig anmelden, so kommt es aus technischer Notwendigkeit mit Anmeldung des vierten Gerätes zu einer automatischen Abmeldung des Gerätes, das am längsten nicht aktiv war. Nebenläufigkeitseffekte der Daten in mobileX-CrossMIP können aufgrund der Offlinefähigkeit der Geräte, wenn ein Benutzer mehr als ein Gerät benutzt, nicht ausgeschlossen werden. Die Verantwortung liegt hierbei beim Nutzer und entsprechende Supportunterstützung in diesem Umfeld kann als Customer Support abgerufen werden. Weiterhin werden Geräte, die mehr als 30 Tage nicht aktiv waren aus technischer Notwendigkeit automatisch von der Plattform abgemeldet. Der Anwender kann sich jederzeit erneut mit diesem Gerät anmelden. 4.11 mobileX ist jederzeit berechtigt, vom Vertragspartner einen Nachweis über die genutzten Ressourcen einzufordern oder über Auswertung von Metadaten die Einhaltung des vertraglichen vereinbarten Leistungsumfang zu überprüfen und/oder gem. Vertragsstand zu begrenzen. 5. Verfügbarkeit und Softwarepflege/Service 5.1 mobileX unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um die Services der mobileX-ServicePlatform 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zur Verfügung zu stellen. mobileX gewährleistet eine 98%-ige Verfügbarkeit der als SaaS zur Verfügung gestellten Software im Jahresmittel während der üblichen Betriebszeiten von 7-18h, Montag bis Freitag unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von mobileX liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates der Software), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr liegen, oder die vorab angekündigt wurden. 5.2 mobileX kann die geschuldeten Leistungen, insbesondere die Einhaltung der vorgenannten Verfügbarkeit nur dann erbringen, wenn der Kunde die Einhaltung der zum jeweiligen Nutzungszeitpunkt gültigen Systemanforderungen gewährleistet. Die jeweils aktuell gültigen Systemanforderungen können im Bereich Systemvoraussetzungen unter https://documentation.serviceplatform.eu/ abgerufen werden. 5.3 Auch die vom Vertragspartner genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von mobileX haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität, der von mobileX erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. 5.4 mobileX ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Software ganz oder teilweise einzuschränken. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (zwischen 8:00 und 17:00 Uhr) von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) durchgeführt. Falls eine Wartungsmaßnahme zu einer Unterbrechung der Nutzung der Software von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) zwischen 8:00 und 17:00 Uhr führen wird, wird mobileX diese Wartungsarbeiten in Textform ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vorab. Auf Kundenwunsch hin kann die angekündigte Wartungsarbeit verschoben werden, sofern dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen aus Sicht von mobileX zu vertreten ist. Wartungs- und Updatearbeiten, die zu keiner Unterbrechung der Verfügbarkeit des Dienstes führen, können von mobileX jederzeit vorgenommen werden. 5.5 Weiterhin ist die Nutzung eines definierten Wartungsfensters jeweils Sonntag von 11:00—15:00h seitens mobileX ohne Ankündigung möglich, sofern zwingende betriebliche oder technische Gründe dies erfordern. 5.6 Störungen der Systemverfügbarkeit werden vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet. Supportanfragen können vom Kunden jederzeit über die verfügbaren Support Kanäle gestellt werden. mobileX wird sich bemühen, bei Meldungen von Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall der Software führen und die innerhalb der Supportzeiten (Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 17:00 Uhr unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) eingehen, eine Reaktionszeit für den Beginn der Entstörung von vier Stunden sicherzustellen. Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Software führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird mobileX sich bemühen, nicht später als einen Arbeitstag nach dem Eingang der Störmeldung zu reagieren. 5.7 Bei Störungsmeldungen oder Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Bearbeitung am folgenden Arbeitstag. Verzögerungen der Entstörung oder Bearbeitung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspätete Meldung), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet. 6. Support 6.1 mobileX stellt einen 2nd Level Support für den Kunden bereit, welcher durch bis zu drei berechtigte und namentlich benannte Key User des Kunden genutzt werden kann. 6.2 Der 2nd Level Support nimmt Anfragen der Key User des Kunden entgegen, qualifiziert diese intern oder durch Rückfragen an den Key User, führt selbstständig oder gemeinsam mit dem 3rd Level Support eine Lösung herbei und kommuniziert diese an den Kunden. 6.3 mobileX behält sich vor, nach eigenem Ermessen verschiedene Eingangskanäle für Supportanfragen bereitzustellen, z.B. E-Mail, Telefon, Ticketsystem, Chat etc. 6.4 mobileX stellt hierbei drei unterschiedliche Formen des Supports bereit: 6.4.1 Application Support: Der Application Support bezieht sich auf Anfragen und Unterstützung zum Standardfunktionsumfang der ServicePlatform und deren Nutzung. Der Aufwand für diesen Support ist im Nutzungsentgelt beinhaltet. 6.4.2 Customer Support: Der Customer Support umfasst Support, der sich auf kundenspezifischen Änderungen, Erweiterungen, Plugins, Formularen, Schnittstellen und Daten aus kundenindividuellen Schnittstellen bezieht, welche nicht im Standardfunktionsumfang des SaaS-Dienstes enthalten sind. Diese von mobileX erbrachten, kostenpflichtigen Supportleistungen werden mit dem im Angebot für die Leistung „Customer Support“ definierten Stundensatz abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Hierfür wird monatlich eine Aufwandsaufstellung erzeugt und dem Auftraggeber zusammen mit der Rechnungsstellung vorgelegt. 6.4.3 Technical / Developer Support: Der Technical / Developer Support bezieht sich auf Support zu Entwicklungen, die der Kunde selbst oder ein Partner des Kunden im Bezug auf die kundenspezifischen Entwicklungen in der ServicePlatform, z.B. Unterstützungen und Rückfragen bei der Entwicklung von Plugins, Formularen oder Schnittstellen in Anspruch nimmt. Hierbei unterstützen der 2nd oder auch 3rd Level Support der mobileX den Kunden oder Partner des Kunden bei der Umsetzung neuer Funktionen. Diese von mobileX erbrachten, kostenpflichtigen Supportleistungen werden mit dem im Angebot für die Dienstleistung „Technical / Developer Support“ definierten Stundensatz abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Hierfür wird monatlich eine Aufwandsaufstellung erzeugt und dem Auftraggeber zusammen mit der Rechnungsstellung vorgelegt. 6.5 Darüber hinaus gehende Dienstleistungen der mobileX zur Entwicklung kundenindividueller Anforderungen z.B. in Form von Plugins, Formularen oder individuellen Schnittstellen sind nicht im Umfang des Supports beinhaltet und es ist ein separater Dienstleistungsvertrag zu schließen. 7. Mitwirkungsleistungen des Kunden 7.1 Der Kunde ist verpflichtet vor Vertragsschluss z.B. im Rahmen des etwaigen Testzeitraums oder anhand der ihm zu diesem Zweck bereitgestellten Informationsmaterialien Funktionalität und Beschaffenheit der Software zu prüfen. Etwaige Beschaffenheitsanforderungen sind mobileX vor Vertragsschluss schriftlich anzuzeigen. Auf bekannte und nicht angezeigte Mängel und Beschaffenheitsanforderungen kann sich der Kunde gegenüber mobileX nicht berufen. 7.2 Der Kunde verpflichtet sich einen Ansprechpartner zu benennen, der berechtigt ist, allfällige Entscheidungen zu treffen oder herbeizuführen. 7.3 Der Kunde übernimmt die ausschließliche Verantwortung für die Inhalte der mit der Software verarbeiteten Daten, Weiterhin verpflichtet sich der Kunde, die Software ausschließlich vertragsgemäß und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Bei Missbrauch oder Missbrauchsverdacht, Gefahr für Datensicherheit / Datenschutz oder etwaigen Datenverlusten z.B. in Form von Hackingangriffen wird der Kunde mobileX unverzüglich und schriftlich informieren. 7.4 Endgeräte-Hardware, Infrastruktur außerhalb des Betriebs der ServicePlatform, Firewallfreischaltungen, die Bereitstellung von Browsern mit aktivierten Cookies, die Installation der Apps aus den App Stores, ausreichende Bandbreite und Performance der Internetanbindung sowie weitere technische Voraussetzungen werden vom Kunden sichergestellt, um die Nutzbarkeit nicht einzuschränken. 7.5 Der Kunde trägt die Verantwortung für die IT-Sicherheit in seiner Organisation. Dazu gehören beispielhaft, aber nicht ausschließlich: Sicherheitsmaßnahmen nach Stand der Technik, aktuelle Antivirensoftware, Firewalls und Sicherheit der Internetverbindung, aktuelle Betriebssystem- und Browserversionen, Sicherstellung der Vergabe und regelmäßigen Aktualisierung von sicheren Passwörtern nach Maßgabe des BSI IT Grundschutz oder anderer äquivalenter, anerkannter Sicherheitsstandards für die Endgeräte bzw. Einsatz entsprechender Mechanismen wie 2-Faktor-Authentifizierung. 7.6 Die Geheimhaltung der Authentifizierungsdaten seiner Nutzer liegt in der Verantwortung des Kunden. Dies kann das organisatorische oder technische Verbot der Weitergabe von Zugangsdaten beinhalten. 7.7 Die fachliche und administrative Einrichtung der ServicePlatform obliegt dem Kunden. Dies gilt auch, wenn und soweit mobileX den Kunden in jedweder Form dabei unterstützt. Dies bezieht sich u.a. aber nicht ausschließlich, auf (1) die Einrichtung von Benutzern und generell Stammdaten, (2) Importe, Exporte und Schnittstellen, (3) die Prüfung von Funktionen und Rechten mittels Testfällen, (4) die Entwicklung von Plugins, CrossForms, Serviceberichten oder sonstiger vorzunehmender Individualisierungen, die nicht bei mobileX gesondert beauftragt werden. 7.8 Bei auftretenden Problemen oder Störungen ist der Kunde verpflichtet, diese mobileX anzuzeigen und in angemessenem Umfang durch Fehlerbeschreibungen, Screenshots etc. bei der Identifizierung und Behebung des Fehlers zu unterstützen. mobileX kann vorübergehende Workarounds aufzeigen, um die Ursache später zu beheben. 8. Rechteeinräumung 8.1 mobileX räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes Recht zur Nutzung der gebuchten Software ein. Für die Nutzungsrechte an Drittsystemen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Anbieters. 8.2 Die Nutzung von shared / concurrent Accounts ist unzulässig. 8.3 Wenn eine Ressource aus dem Unternehmen des Vertragspartners ausscheidet, kann die jeweilige Berechtigung zur Nutzung an einen anderen Mitarbeiter des Vertragspartners übertragen und von diesem genutzt werden. Technisch geschieht das durch das Löschen der jeweiligen Ressource und Neuanlage. Ziff. 4.11. gilt entsprechend. 8.4 Für die Bereitstellung etwaiger Entwicklerlizenzen können assetunabhängige Entwicklungssubskriptionen fällig werden. Diese sind als Named User Subskription einer natürlichen Person zugeordnet. Eine Übertragbarkeit kann beim Wechsel des Mitarbeiters erfolgen, jedoch ist eine Concurrent Nutzung nicht gestattet. 8.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und Dritten zur Nutzung nicht zur Verfügung zu stellen. Als Dritte gelten insofern auch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG. 8.6 Sofern der Kunde die Software verbundenen Unternehmen oder Subunternehmern zur Nutzung zur Verfügung stellen möchte, bedarf dies der ausdrücklichen Zustimmung von mobileX in Textform. Als verbundene Unternehmen gelten Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG. Als Subunternehmen gelten Dienstleister, die im Rahmen vertraglich vereinbarter Dienstleistungen oder Werkleistungen für den Kunden tätig werden. 8.7 mobileX ist berechtigt, das Nutzerverhalten in der ServicePlatform zu analysieren, um aufgrund der Auswertungen die Anwendung weiter zu verbessern. Hierbei erfolgt eine anonymisierte Auswertung erhobener Daten. Ein Rückschluss auf Nutzer ist nicht möglich und wird nicht vorgenommen. Es erfolgt keine Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten. 9. Konditionen 9.1 Es gelten die im Angebot dargestellten Preise. Diese richten sich nach Anzahl der Ressourcen und der gebuchten Module/Funktionen etc. 9.2 Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag des Abschlusses eines Vertrags zur kostenpflichtigen Nutzung der Software. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich im Voraus. 9.3 Das Zahlungsziel ist 14 Tage ab Rechnungsdatum. 9.4 Erhöht sich der Preis durch die zwischenzeitliche Nachbestellung, insbesondere von Modulen/Funktionen oder Änderungen gemäß 4.8, so stellt mobileX die Differenz zur geleisteten Vorauszahlung mit Bereitstellung in Rechnung. Sofern für die Nachbestellung eine Mitwirkung von mobileX nicht erforderlich war, stellt mobileX die Differenz rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung in Rechnung. 9.5 mobileX ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. mobileX wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden in Textform bekanntgeben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preisanhebung mehr als 5% des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen. Eine aus einer Änderung des Umfangs an Modulen/Funktionen bzw. Anzahl der Ressourcen resultierende Änderungen des Preises gilt nicht als Preisanpassung in diesem Sinne. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. mobileX behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. 9.6 Bei Zahlungsverzug setzt mobileX dem Kunden eine Frist von zwei Kalenderwochen nach der mobileX zur Sperrung des Accounts berechtigt ist. Etwaige durch die Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden des Kunden oder Dritter können nicht gegenüber mobileX geltend gemacht werden. Des Weiteren gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen. 10. Mindestlaufzeit und Kündigung 10.1 Die Mindestlaufzeit von Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der ServicePlatform beträgt 36 Monate zuzüglich des Rumpfmonats in dem der Vertrag geschlossen wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert der Vertrag sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit die Kündigung in Textform durch einen der Vertragspartner erfolgt. 10.2 Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 10.3 Die Sperrung des Accounts erfolgt mit Vertragsende. 11. Pflichten bei Vertragsbeendigung 11.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für ihn erforderlichen Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu exportieren und zu sichern. 11.2 mobileX wird den Kunden-Account und die im Rahmen der Softwarenutzung gespeicherten Daten ab Vertragsende zwei Wochen zu Sicherungszwecken bereithalten. 11.3 mobileX wird den Kunden-Account und die im Rahmen der Softwarenutzung gespeicherten Daten vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen innerhalb von sechs Wochen ab Vertragsende löschen. 12. Haftungsbeschränkung 12.1 mobileX haftet unbeschränkt bei aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch mobileX oder ihre Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden. mobileX haftet ferner Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet mobileX nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. 12.3 Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieses Vertrags sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 12.4 Im Fall einer Haftung aufgrund leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung von mobileX auf solche Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typwischerweise vorhersehbar waren. 12.5 Im Fall einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme von mobileX ist ein Mitverschulden des Vertragspartners angemessen zu berücksichtigen. Mitverschulden liegt insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen (z.B. durch unzureichenden Einblick Gewährung in Fehlerprotokolle und Logdateien) oder unzureichender Datensicherung im Backend vor. 12.6 Die Haftung von mobileX für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 12.7 Bei unentgeltlicher Leistungserbringung (z.B. innerhalb des Testzeitraums) haftet mobileX nur für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Arglist beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 13. Datenschutz und Vertraulichkeit 13.1 mobileX und der Kunde werden beim Umgang mit personenbezogenen Daten die jeweils einschlägigen Bestimmungen, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einhalten. mobileX und der Kunde schließen einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach den jeweils geltenden Bestimmungen ab. Der Vertragspartner bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist. 13.2 Informationen, welche im Rahmen eines Vertrages zur Nutzung ausgetauscht werden gelten als vertraulich, sofern sie der Natur der Sache nach als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig gelten oder die der Informationsempfänger aufgrund der äußeren Umstände der Übermittlung als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig erkennen muss. Preise, Spezifikationen sowie nicht öffentlich zugängliche Produktbeschreibungen gelten in jedem Fall als vertraulich. Vertrauliche Informationen dürfen nur zum vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden und es werden mindestens die Vorsichtsmaßnahmen getroffen, die auch bzgl. eigener vertraulicher Informationen gelten. 13.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Dauer des Vertrags hinaus bis zwölf Monate nach dem wirksamen Beendigungszeitpunkt des Vertrags. 13.4 mobileX ist in Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, die Tatsache der Nutzung der ServicePlatform durch den Kunden für Marketingmaßnahmen zu veröffentlichen. Hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich die Nennung und die Veröffentlichung des Logos und des Kundenamens auf der Webseite, die Veröffentlichung in Pressemeldungen wie Kundengewinnmeldungen etc. 14. Kundendaten/Ansprüche Dritter 14.1 Der Kunde ist für sämtliche verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten auf der ServicePlatform sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. mobileX nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Vertragspartner mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht, soweit nicht gesetzlich erforderlich 14.2 Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, mobileX von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls mobileX von Dritten, auch von Mitarbeitern des Vertragspartners persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. mobileX wird den Kundenüber die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde mobileX unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. 14.3 Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche von mobileX bleiben unberührt. 15. Änderungsvorbehalt 15.1 mobileX behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder wenn nötig (z.B. bei geändertem Leistungsumfang) zu erweitern. Dies wird dem Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Seitens des Kunden gilt die Zustimmung als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung in Textform widerspricht. 15.2 Weiterhin behält sich mobileX vor, Funktionen des angebotenen Dienstes und der Software zu ändern oder in abweichender Form anzubieten. Dies gilt wenn und soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Sofern wesentliche Änderungen der Arbeitsabläufe durch abweichende Funktionen zu erwarten sind, wird mobileX dies dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung in Textform mitteilen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, so wird die Änderung Vertragsbestandteil. mobileX wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen. Weitere Änderungsvorbehalte gelten für folgende Fälle: Erfordernisse, um die Leistung einer neuen Rechtslage anzupassen Sicherheitslücken der Software beseitigen Erfordernisse eines gerichtlichen oder behördlichen Bescheids, dem nachzukommen ist Änderungen der Leistungen oder Vertragskonditionen von Drittanbietern / Nachunternehmern Bei überwiegender Vorteilhaftigkeit für den Kunden 15.3 Weiterhin behält sich mobileX vor, die Nutzung zusätzlicher Funktionen einzuschränken oder zu beenden, wenn der Leistungsanbieter eines Drittsystems oder einer Drittkomponente seine Leistungen oder Bedingungen ändert, einstellt oder beschränkt und damit die Bereitstellung der Leistung nicht mehr zumutbar ist. Diese Unzumutbarkeit tritt beispielsweise bei unverhältnismäßig hohem Mehraufwand für mobileX ein. Bei Vorauszahlung erhält der Kunde in diesem Fall eine angemessene anteilige Erstattung gezahlter Entgelte, sofern die zusätzliche Funktionalität gesondert abgerechnet wurde. 15.4 Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieses Paragrafen form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. mobileX behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. 15.5 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst. 16. Schlussbestimmungen 16.1 Sind einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag und die Nutzungsbedingungen im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, werden sich mobileX und der Kunde bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahekommt. 16.2 Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. 16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen mobileX und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, München. ×